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Mindestzinssatz/ Bundesrat macht Geschenk an die Versicherungswirtschaft

Bern (ots) - Der Bundesrat senkt den Mindestzinssatz in der
Zweiten Säule ohne Not von 2 auf 1,5 Prozent. Er ist mit diesem
Schritt dem Jammern der Versicherungsbranche nachgekommen, die ihre
fetten Gewinne im BVG-Geschäft wegen der aktuellen Finanzturbulenzen
gefährdet glaubte. Eine Kürzung des Mindestzinssatzes ist jedoch
nichts anderes als eine Kürzung der künftigen Renten der
Versicherten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert,
dass sich der Bundesrat hinter einer fragwürdigen Formel versteckt,
anstatt die künftigen Altersrenten der arbeitenden Bevölkerung im
Auge zu behalten.
Zu einem Zeitpunkt, da Sparkapitalien in der Säule 3a nach wie vor
Zinssätze zwischen 2 und 3 Prozent erzielen, behauptet der Bundesrat,
es sei nicht mehr möglich, das Kapital in der Zweiten Säule mit den
bisherigen 2 Prozent zu verzinsen. In der Vergangenheit lag der
risikolose Kapitalertrag immer über dem vom Bundesrat beschlossenen
Mindestzins. Die Mehrerträge flossen in die Taschen der
Versicherungsgesellschaften.
Mit einer solchen unglaubwürdigen Mindestzinssatzpolitik zerstört die
Landesregierung das Vertrauen in unser Pensionskassensystem.
Der SGB fordert nach dem unverständlichen Zinsentscheid vom Bundesrat
zumindest Massnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass die über
dem Mindestzinssatz erzielten Erträge den Versicherten und nicht den
Gewinnen der Versicherer gutgeschrieben werden.

Kontakt:
- Doris Bianchi,
076 564 67 67
- Peter Lauener
079 650 12 34

Original-Artikel:
http://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100707179/mindestzinssatz-bundesrat-macht-geschenk-an-die-versicherungswirtschaft/api

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