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Botschaft "Beiträge an Gemeindefusionen und für die kommunale Zusammenarbeit": Weniger Mittel für Kantonsbeiträge
Luzern (ots) - Der Luzerner Regierungsrat beabsichtigt, die
Kantonsbeiträge an Fusionen neu zu regeln. Gleichzeitig will er
kommunale Zusammenarbeitsprojekte finanziell unterstützen. In seiner
Botschaft "Beiträge an Gemeindefusionen und für die kommunale
Zusammenarbeit" schlägt er vor, von den ursprünglich reservierten 80
Millionen Franken nur 40 Millionen für die Strukturreform zu
verwenden.
Nachdem sich drei Gemeinden aus dem Projekt Starke Stadtregion
Luzern zurückgezogen haben und das Projekt in der Region Sursee nicht
weiterverfolgt wird, werden für die Strukturreform im Kanton Luzern
weniger finanzielle Mittel benötigt als ursprünglich angenommen. Der
Regierungsrat erachtet es als nicht sinnvoll, zu viele Mittel in
einem Fonds zu binden. Nach Abzug der Beiträge an diese
Fusionsprojekte schlägt der Regierungsrat vor, den Fonds für
besondere Beiträge an Gemeinden mit 40 Millionen Franken zu äufnen.
Daueraufgabe Strukturanpassung
Laut Regierungsrat bleiben Strukturanpassungen im Kanton Luzern
auch in den kommenden Jahren eine Notwendigkeit. Der Kanton und die
Gemeinden stehen wegen der ungewissen Wirtschaftslage vor besonderen
Herausforderungen. Durch die mobile Gesellschaft verlieren die
Gemeindegrenzen weiterhin an Bedeutung. Die Strukturreform im Kanton
Luzern ist noch nicht abgeschlossen. Gut strukturierte, starke
Gemeinden sind die Grundlage für den gesamten Kanton, sich
weiterzuentwickeln und den Wohlstand und die Lebensqualität der
Einwohnerinnen und Einwohner für die Zukunft zu erhalten.
Gemeinden bleiben in Bewegung
Der Regierungsrat geht davon aus, dass weitere Gemeinden die
Fusion oder die verstärkte Zusammenarbeit suchen, um die finanzielle
Belastung im Gemeindehaushalt zu reduzieren, Synergien zu schaffen
und ihre Zukunftsaussichten zu verbessern. Selbst mit den
bestehenden, sehr guten Ausgleichsinstrumenten werden einige
Gemeinden in eine finanzielle Notlage geraten und um eine
Unterstützung beim Kanton ersuchen. Im Moment stehen für solche
Zwecke noch 300'000 Franken zur Verfügung. Gemeinden, die ihre
Strukturen verbessern wollen, oder solche, die sich in einer
finanziellen Notlage befinden, sollen weiterhin finanziell
unterstützt werden können.
Beiträge an Fusionen und Zusammenarbeit
Mit der aktuellen Revision des Finanzausgleichsgesetzes verfolgt
der Regierungsrat das Ziel, Strukturreformen sowohl im ländlichen
Raum wie in den städtischen Regionen zu ermöglichen. Politische
Strukturen müssten den Gemeinden wirtschaftliche Unabhängigkeit,
Handlungsfähigkeit und Bürgernähe ermöglichen, schreibt der
Regierungsrat in der Botschaft "Beiträge an Gemeindefusionen und für
die kommunale Zusammenarbeit".
Das aktuelle Gesetz über den Finanzausgleich erlaubt
Kantonsbeiträge nur, wenn mit der Fusion die finanzielle Sanierung
einer Gemeinde angestrebt wird. Für Fusionen, die sich ohne
finanzielle Not durch eine Strukturanpassung auf die Zukunft
ausrichten möchten, fehlt die gesetzliche Grundlage. Diese
Ungleichheit hebt der Regierungsrat mit der neuen Gesetzesvorlage
auf, und gleichzeitig schafft er die Grundlage auch für
Zusammenarbeitsprojekte.
Fonds für besondere Beiträge
Die finanzielle Unterstützung an Fusions- und kommunale
Zusammenarbeitsprojekte soll mittels Erweiterung des bestehenden
Fonds für Sonderbeiträge im Finanzausgleichsgesetz geschehen. Der
Fonds steht neu für alle besondere Beiträge zur Verfügung: für
Beiträge an Einzelgemeinden in finanzieller Notlage, Beiträge an
Fusionen und für Beiträge an Zusammenarbeitsprojekte von Gemeinden.
Der erweiterte Fonds für Sonderbeiträge wird mittels Dekret mit
zusätzlichen 40 Millionen Franken geäufnet. Die 40 Millionen Franken
entsprechen der Hälfte des Betrags, den der Kantonsrat im
Zusammenhang mit dem Ertragsüberschuss in der Staatsrechnung 2006 für
einen Kohäsionsfonds reserviert hat.
Berechenbare Kantonsbeiträge
Im Zusammenhang mit den Kantonsbeiträgen forderten in der
Vergangenheit zahlreiche Vorstösse aus dem Kantonsrat ein Modell mit
berechenbaren Kantonsbeiträgen. Diesen Auftrag erfüllt der
Regierungsrat mit der Botschaft "Beiträge an Gemeindefusionen und für
die kommunale Zusammenarbeit". Nach dem neuen Modell bestehen die
Beiträge an Gemeindefusionen aus zwei Komponenten:
1. Pro-Kopf-Beitrag: Darauf besteht ein Rechtsanspruch.
2. Zusatzbeitrag: Er wird nach bestimmten Kriterien bemessen und
erreicht höchstens 50 Prozent des Pro-Kopf-Beitrags.
Das neue Modell gibt Rechtssicherheit und ermöglicht eine einfache
Berechnung des Pro-Kopf-Beitrags für den Kanton und die Gemeinden.
Mit dem Zusatzbeitrag kann der Regierungsrat die Besonderheiten der
einzelnen Fusion berücksichtigen. Im Sonderfall - bei Fusionen mit
einer Gemeinde in einer finanziellen Notlage - ist es dem
Regierungsrat möglich, einen Zusatzbeitrag zu sprechen, der über der
Begrenzung von 50 Prozent des Pro-Kopf-Beitrags liegt.
Weitere Instrumente für den Zusammenhalt
Mit dem Gesetz über den Finanzausgleich wurde 2003 ein Instrument
geschaffen, das die Solidarität zwischen Kanton und Gemeinden sowie
zwischen den Regionen und den Gemeinden untereinander gewährleistet.
Für diesen Zusammenhalt sorgen im Kanton Luzern auch weitere
Instrumente wie Strukturreform, Neue Regionalpolitik und regionale
Entwicklungsträger.
Kontakt:
Yvonne Schärli-Gerig
Justiz- und Sicherheitsdirektorin Kanton Luzern
Tel.: +41/41/228'59'11 (Freitag, 10. Februar 2012, 15-15.30 Uhr)
E-Mail: yvonne.schaerli@lu.ch
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