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AKUSTIKA garantiert beste Qualität in der Hörgeräteversorgung
Unterägeri (ots) - Per 1. Juli 2011 gilt für die Versorgung mit
Hörgeräten ein neues Abgabesystem. Dadurch werden Hörgeräte von IV
und AHV nur noch pauschal vergütet. Dieses neue Tarifsystem gefährdet
die heutige Versorgungsqualität in der individuellen Anpassung, denn
im Zuge des Systemwechsels wird der bis anhin geltende
Qualitätssicherungsvertrag mit den Schweizer Hörgeräteakustikern
aufgehoben.
AKUSTIKA bedauert die negative Entwicklung
Der schweizerische Fachverband der Hörgeräteakustik AKUSTIKA ist
besorgt über diese negative Entwicklung. Denn die Sparmassnahmen des
BSV gehen zu Lasten der Betroffenen. Wer nach dem 1. Juli eine
intensive und anspruchsvolle Versorgung benötigt, muss aufgrund der
neuen Pauschalvergütung einen Grossteil der Kosten selber tragen.
AKUSTIKA übernimmt Eigenverantwortung
AKUSTIKA fühlt sich den Schwerhörigen verpflichtet, die Nöte und
Sorgen der Patienten werden ernst genommen und respektiert. Um die
Verantwortung gegenüber Menschen mit Hörproblemen auch zukünftig
wahrzunehmen, lanciert die AKUSTIKA ihre eigenen Qualitätsstandards
für alle ihre Mitglieder, um eine weiterhin hohe Versorgungsqualität
zu gewährleisten.
AKUSTIKA garantiert eine professionelle Hörberatung
Die Mitglieder der AKUSTIKA verpflichten sich auch weiterhin, alle
Schwerhörigen nur von einem speziell ausgebildeten, diplomierten
Hörgeräteakustiker - persönlich und auf höchstem Niveau - zu beraten
und zu betreuen. Denn für eine seriöse Anpassung eines modernen und
komplexen Hörsystems sind nebst handwerklichen und technischen
Fertigkeiten auch medizinische und psychologische Fähigkeiten
erforderlich. Die Mitglieder der AKUSTIKA stellen diese Leistungen
durch eine fundierte Grund- und permanente Weiterbildung ihrer
Akustiker sicher.
Im Weiteren beinhalten die Richtlinien die Einhaltung genau
definierter Anforderungen an die Diagnostik, an die Behandlungsräume
und an die technische Ausstattung mit neuster Software und den besten
audiometrischen Messgeräten.
Viele dieser Punkte waren bereits im bestehenden
Qualitätssicherungsvertrag mit dem Bundesamt für Sozialversicherung
geregelt und werden nun als Basis in die verbandsinternen
Qualitätsrichtlinien integriert.
AKUSTIKA verpflichtet sich zu höchster Versorgungsqualität
Die AKUSTIKA Mitglieder verpflichten sich, gemeinsam mit den
Patienten eine kompetente Endkontrolle mit Überprüfung der
Ergebnisqualität durchzuführen. Die AKUSTIKA verspricht eine offene,
faire und transparente Preispolitik und die Einhaltung der gesetzlich
vorgeschriebenen Gewährleistung und Garantie der Hersteller.
Eine Liste mit den Verbandsmitgliedern vom Schweizerischen
Fachverband der Hörgeräteakustik finden Sie auf der Webseite der
AKUSTIKA unter: www.akustika.ch
Kontakt:
AKUSTIKA
Christoph Schönenberger
Geschäftsleiter
Zugerstrasse 25
Postfach 25
6314 Unterägeri
Tel.: +41/41/750'90'00
Fax: +41/41/750'90'03
E-Mail: cas@akustika.ch
Internet: www.akustika.ch
Original-Artikel:
http://www.presseportal.ch/de/pm/100050151/100700856/akustika-garantiert-beste-qualitaet-in-der-hoergeraeteversorgung/api
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