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Einfachere Bauvorschriften und einheitliche Baubegriffe
Luzern (ots) - Die Bauvorschriften sollen gestrafft und
präzisiert, die planungs- und baurechtlichen Verfahren vereinfacht
werden. Das Luzerner Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement hat die
Vernehmlassung zu einer entsprechenden Revision des Planungs- und
Baugesetzes sowie der Planungs- und Bauverordnung eröffnet. Im
Revisionsentwurf berücksichtigt sind die Begriffe und Messweisen der
Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe.
Das Planungs- und Baugesetz enthält neben den Planungsvorschriften
zu den verschiedenen Instrumenten der Richt- und Nutzungsplanung und
den Bestimmungen zur Landumlegung auch materielle Bauvorschriften.
Dazu zählen die Bestimmungen zum Grenz-, Zonenrand-, Gebäude- und
Waldabstand, zur Höhe von Bauten, zum Schutz des Orts- und
Landschaftsbildes, zur Sicherheit, zum Schutz der Gesundheit, zur
Energie, zu besonderen Bau- und Nutzungsformen sowie zur
Bestandesgarantie. Weiter regelt das Planungs- und Baugesetz die
Baubewilligungspflicht sowie das Baubewilligungsverfahren ab
Einreichung des Baugesuchs über das Auflage- und Einspracheverfahren
bis zum Entscheid, zum Baubeginn und zur Baukontrolle.
Harmonisierung der Baubegriffe
Ein wesentlicher Teil der vorgesehenen Revision des Planungs- und
Baugesetzes ist die Übernahme der durch das Interkantonale Konkordat
zur Harmonisierung der Baubegriffe und Messweisen IVHB vorgegebenen
Regelung. Die Verwendung einheitlicher Begriffe und Messweisen in den
von der Vereinbarung erfassten Bereichen schafft Klarheit und
Rechtssicherheit für Baufachleute, Bauunternehmen und Investoren,
aber auch für die zuständigen Stellen von Kantonen und Gemeinden.
Die angestrebte Harmonisierung wurde zum Anlass genommen, auch die
materiellen Bauvorschriften zum Terrain, zu den Gebäuden, den
Gebäudeteilen, der Gebäudelänge und -breite, den Höhen, den
Geschossen, den Abständen und den Nutzungsziffern einer umfassenden
Prüfung zu unterziehen. Angestrebt wurde dabei in erster Linie, für
die kommenden Jahrzehnte wieder eine verlässliche, für jedermann
verständliche und im Vergleich zum heute geltenden Recht wieder
einfachere und transparentere Bauordnung zu schaffen. So soll unter
anderem an die Stelle der Geschossdefinitionen (Voll-, Unter-, Dach-
und Attikageschoss) und der Definitionen zur Ausnützungs- und zur
Baumassenziffer die Gesamthöhe als Höhenbegrenzungsmass und die
Überbauungsziffer als Dichtemass treten, was zu einer Vereinfachung
der Rechtsanwendung und mehr Transparenz führt.
Konkordatsbeitritt zusammen mit Gesetzesrevision
Die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens werden anschliessend
ausgewertet und in ein Dekret über den Beitritt des Kantons Luzern
zur Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der
Baubegriffe und in eine Änderung des Planungs- und Baugesetzes
einfliessen. Diese will der Regierungsrat noch im Herbst 2012 dem
Kantonsrat unterbreiten. Der Entwurf der neuen Planungs- und
Bauverordnung wird ebenfalls unter Berücksichtigung der Ergebnisse
des Vernehmlassungsverfahrens bereinigt werden. Die neue Planungs-
und Bauverordnung wird der Regierungsrat nach der Gesetzesberatung
verabschieden und auf den gleichen Zeitpunkt wie die Gesetzesänderung
in Kraft setzen.
Informationsveranstaltungen
Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens, das bis Ende Juni 2012
dauert, sind drei Informationsveranstaltungen vorgesehen:
- 5. März 2012, 17.30 Uhr, Tuchlaube/Rathaus, Sursee
- 12. März 2012, 17.30 Uhr, Andreasheim, Wolhusen
- 13. März 2012, 17.30 Uhr, Gersag, Emmen
Kontakt:
Erik Lustenberger
Stv. Leiter Rechtsdienst Bau- Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Tel.: +41/41/228'50'46
Original-Artikel:
http://www.presseportal.ch/de/pm/100000205/100712929/einfachere-bauvorschriften-und-einheitliche-baubegriffe/api
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