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Kantonsratskommission will weniger Beiträge für Gemeindefusionen und Zusammenarbeit
Luzern (ots) - Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)
stimmt der Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes mehrheitlich zu,
beantragt dem Kantonsrat aber gleichzeitig, den Sonderkredit zur
Äufnung des Fonds für besondere Beiträge an Gemeindefusionen und für
die kommunale Zusammenarbeit von 40 Millionen auf 20 Millionen
Franken zu halbieren.
Der Luzerner Regierungsrat will mit der Revision des
Finanzausgleichsgesetzes die Kantonsbeiträge an Fusionen neu regeln
und gleichzeitig ermöglichen, kommunale Zusammenarbeitsprojekte
finanziell zu unterstützen. Das aktuelle Gesetz über den
Finanzausgleich erlaubt Kantonsbeiträge nur, wenn mit der Fusion die
finanzielle Sanierung einer Gemeinde angestrebt wird.
Die Mehrheit der WAK (Vorsitz Giorgio Pardini, Luzern) unterstützt
die Regierung in allen zentralen Anliegen der Vorlage: So in der
Absicht, nicht nur Fusionen, mittels derer die Sanierung einer
Gemeinde angestrebt wird, finanziell zu unterstützen, sondern auch
Fusionen, die eine Strukturanpassung auf die Zukunft hin ermöglichen.
Gleichzeitig bringt die Vorlage die Abkehr von einer finanziellen
Unterstützung von Fusionen über ein Verhandlungsmodell hin zu einem
Rechtsanspruch der fusionsbereiten Gemeinden auf finanzielle
Leistungen, der sich nach der Bevölkerungszahl der kleineren Gemeinde
bemisst. Über zusätzliche Beiträge, welche in der Kompetenz des
Regierungsrates liegen, sollen abschliessende Kriterien entscheiden,
welche insbesondere die strategische Relevanz der Fusion
berücksichtigen. Die Kommissionsmehrheit begrüsst insbesondere den
Rechtsanspruch auf Fusionsmittel, der die gewünschte finanzielle
Sicherheit für fusionswillige Gemeinden schafft, sowie die
Umgestaltung des Fonds für die besonderen Beiträge an Gemeinden, so
dass er künftig für sämtliche Beiträge aus den Finanzausgleichsgesetz
zur Verfügung steht, nämlich für die bisherigen Sonderbeiträge an
Einzelgemeinden, für die Beiträge an Gemeindefusionen sowie für die
Beiträge an die Zusammenarbeit von Gemeinden. Die
Kommissionsminderheit trägt die Strategie der Gemeindefusionen nicht
mit und lehnt neue Instrumente dafür grundsätzlich ab. Anträge,
welche keine Beiträge für die Zusammenarbeit von Gemeinden wünschten
bzw. den Pro-Kopf-Beitrag für die ersten 300 Einwohner von 3'000 auf
4'000 Franken erhöhen wollten, fanden keine Mehrheit in der WAK.
Nachdem sich drei Gemeinden aus dem Projekt Starke Stadtregion
Luzern zurückgezogen haben und das Projekt in der Region Sursee nicht
weiterverfolgt wird, erachtet die Kommissionsmehrheit die Äufnung des
Fonds für die besonderen Beiträge an Gemeinden auf 40 Millionen
Franken als zu hoch und beantragt dem Kantonsrat, nur einen
Sonderkredit über 20 Millionen Franken zu bewilligen. Gleichzeitig
spricht sich die Kommissionsmehrheit dafür aus, das entsprechende
Dekret dem fakultativen Referendum zu unterstellen.
Die erste Beratung der Vorlage ist für die Maisession des
Kantonsrates geplant.
Kontakt:
Giorgio Pardini
Präsident der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)
Mobile: +41/79/277'66'13
Original-Artikel:
http://www.presseportal.ch/de/pm/100000205/100716865/kantonsratskommission-will-weniger-beitraege-fuer-gemeindefusionen-und-zusammenarbeit/api
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