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Kartellgesetz: Schweizerischer Baumeisterverband enttäuscht von WAK Ständerat

Zürich (ots) - Der Schweizerische Baumeisterverband ist enttäuscht
über den Eintretens-Entscheid der Wirtschaftskommission des
Ständerats (WAK-S) zur Revision des Kartellgesetzes. Mit der
Umkehrung der Beweislast zulasten der Unternehmen und dem
Teilkartellverbot verletzt die Revision zentrale Schweizerische
Rechtsgrundsätze und die EMRK-Unschuldsvermutung.

Wenn Firmen zusammenarbeiten, erhöht dies in den meisten Fällen
die wirtschaftliche Effizienz. Schädlich sind Kooperationen hingegen,
wenn sie missbraucht werden, um den Wettbewerb auszuschalten. Ob dies
der Fall ist, ist oft schwer zu beurteilen; es muss von der
Wettbewerbskommission Weko bewiesen werden.

Diese bewährte Regelung will die Revision des Kartellrechts nun
ändern: Kooperationen und andere Formen der Zusammenarbeit zwischen
Firmen sollen neu grundsätzlich untersagt werden; es sei denn, die
Unternehmen beweisen, dass ihre Kooperation den Wettbewerb nicht
schädigt.

Diese Umkehrung der Beweislast zwingt KMU, auf teure Juristen und
spezialisierte Ökonomen zurückzugreifen, um bei jeder Kooperation
formell zu beweisen, dass diese nicht wettbewerbsschädigend ist. Für
zahlreiche kleinere und mittlere Firmen ist dieser Zusatzaufwand
nicht verkraftbar.

Ebenfalls als Kartellabreden verboten werden sollen Regieansätze,
Kalkulationshilfen, Statistiken und weitere Dienstleistungen, welche
die Branchenverbände den KMU zur Verfügung stellen. Viele Firmen ohne
voll ausgebaute administrative Infrastruktur sind ohne diese
Dienstleistungen in ihrer Existenz bedroht.

Nachdem das Kartellrecht bereits 1995 und 2003 revidiert wurde,
besteht kein Anlass, mit einer neuerlichen Revision schon wieder neue
Unsicherheit zu schaffen.

Der Schweizerische Baumeisterverband setzt sich für einen fairen
Wettbewerb mit klaren Regeln ein. Richtiges Instrument dazu ist das
bestehende Kartellgesetz. Damit können Beeinträchtigungen des
Wettbewerbs schon heute wirksam bekämpft und Missbräuche gebührend
sanktioniert werden.

Kontakt:
Martin A. Senn
Vizedirektor SBV
Leiter Departement Politik + Kommunikation
Tel.: +41/44/258'82'60
Mobile: +41/79/301'84'68
E-Mail: msenn@baumeister.ch

Original-Artikel:
http://www.presseportal.ch/de/pm/100051907/100720943/kartellgesetz-schweizerischer-baumeisterverband-enttaeuscht-von-wak-staenderat/api

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