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Rückzug der Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls» wird begrüsst
Bern (ots) - Die Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und
Lotteriegesetz (FDKL) begrüsst den Rückzug der Volksinitiative «Für
Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls». Der in Zusammenarbeit mit den
Kantonen ausgearbeitete Gegenentwurf nimmt die Anliegen der
Initianten auf, schafft eine klare Abgrenzung der Kompetenzen
zwischen Bund und Kantonen im Geldspielbereich und stellt eine gute
Grundlage für die folgenden Gesetzgebungsarbeiten dar.
Die Zuständigkeit der Kantone für die Bewilligung und die
Beaufsichtigung der Lotterien, Wetten und Geschicklichkeitsspiele
werden neu in der Verfassung festgeschrieben, wobei ein neuer
Lotteriebegriff die Abgrenzung zu den Spielbanken vereinfacht. Die
Erträge aus den Lotterien und Wetten müssen wie bisher für
gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Der Gegenentwurf stellt aber
auch klar, dass dies nicht für die Erträge aus den
Geschicklichkeitsspielen gilt.
Die Kantone sind seit 2006 in einem Konkordat organisiert, das die
einheitliche und koordinierte Anwendung des Lotterierechts, den
Schutz der Bevölkerung vor sozialschädlichen Auswirkungen der
Lotterien und Wetten sowie die transparente Verwendung der Lotterie-
und Wetterträge für gemeinnützige Projekte in den Bereichen Kultur,
Sport, Soziales und Natur sicherstellt. Das Konkordat hat zu diesem
Zweck drei voneinander unabhängige Organe geschaffen: die
Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz, die
Lotterie- und Wettkommission (Comlot) sowie die Rekurskommission.
Kontakt:
Herr Regierungsrat Hans-Jürg Käser, Präsident FDKL
Tel.: +41/31/633'47'26
Internet: www.fdkl.ch
Original-Artikel:
http://www.presseportal.ch/de/pm/100019050/100706764/rueckzug-der-volksinitiative-fuer-geldspiele-im-dienste-des-gemeinwohls-wird-begruesst/api
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