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Kantonsratskommission ist für mehr Effizienz beim neuen Kantonsgericht
Luzern (ots) - Die Kommission Justiz und Sicherheit des Luzerner
Kantonsrates hat die Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der
Zusammenführung des Obergerichtes und des Verwaltungsgerichtes zu
einem Kantonsgericht vorberaten. Der Regierungsrat unterbreitet dem
Kantonsrat zur Umsetzung dieses Gesetzgebungsauftrages und zu
weiteren Änderungen im Justizwesen des Kantons Luzern insgesamt
sieben Erlassentwürfe.
Zu diskutieren gab in der Kommission Justiz und Sicherheit (JSK,
Vorsitz: Armin Hartmann, SVP, Schlierbach) vor allem das relativ neue
Gesetz über die Organisation der Gerichte und Behörden in Zivil- und
Strafverfahren (OGB), das neu Justizgesetz genannt werden soll. Das
Kantonsgericht ist das oberste kantonale Gericht in Zivil-, Straf-
und Verwaltungssachen. Seine Abteilungen beurteilen Berufungen,
Beschwerden und Klagen. Das Gesetz regelt, in welchen Fällen ein
Einzelrichter oder eine Einzelrichterin der Abteilungen des
Kantonsgerichtes entscheidet. Am Kantonsgericht wirken auch
Ersatzrichterinnen und -richter mit (wie heute am Obergericht und am
Verwaltungsgericht) sowie Fachrichterinnen und -richter (wie heute am
Verwaltungsgericht). Dem Kantonsgericht steht ein Präsident oder eine
Präsidentin vor.
Streitwertgrenze angehoben
Administrativ wird das Kantonsgericht von einer Geschäftsleitung
geführt, die für personalrechtliche Beschlüsse sowie für die
Planungsgeschäfte zuständig ist. Die wichtigen Wahl- und
Rechtsetzungsgeschäfte bleiben dem Gesamtgericht vorbehalten, das aus
den voll- und hauptamtlichen Richterinnen und Richtern besteht.
Einzelheiten der Organisation soll die Geschäftsordnung des
Kantonsgerichtes regeln. Entgegen dem Vorschlag in der Botschaft will
die JSK die Streitwertgrenze, unter welcher in der Regel in
Einzelrichterzuständigkeit entschieden wird, bei 20'000 Franken
festlegen. Regierung und Gerichte wollen diese Grenze bei 10'000
Franken festlegen. Dies erscheint der JSK zu wenig effizient. Die JSK
spricht sich auch deutlich dafür aus, dass neu auch in
zivilrechtlichen Fällen eine Einzelrichterkompetenz im beschriebenen
Rahmen besteht.
Der Kantonsrat wird die Vorlage voraussichtlich in der Märzsession
beraten.
Kontakt:
Armin Hartmann
Präsident JSK
Tel.: +41/41/933'27'28
Original-Artikel:
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